Kostenübersicht

Ihre Behandlungskosten werden von den privaten Krankenversicherungen bzw. privaten Zusatzversicherungen und der Beihilfe zu den jeweils vertraglich vereinbarten Bedingungen übernommen.

Am besten Sie informieren sich vorab bei ihrer Kasse, welche Sätze erstattet werden.

 

Eine Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkasse ist leider nicht möglich.
Ich empfehle die Möglichkeiten einer Zusatzversicherung zu prüfen. Das kann sich sehr schnell lohnen.
Eine Übersicht zu aktuelle Tarifen bietet die Dornsteintabelle (externer Link).

CHINESISCHE MEDIZIN

Akupunktur, Gua Sha, Schröpfen, Taping

Ausführliche Erstanamnese inkl. Behandlung und

Erstellen des Therapieplans, ca. 1,5 Std.

120,- € 

Folgebehandlung
(kombinierte Behandlung von Akupunktur, Gua Sha, Moxa, Schröpfen...) ca. 60 Min.

 80,- € 

 

5er-Serie-Akupunktur

empfehlenswert u.a. bei Schmerzbehandlungen und Migräne
ca. 45 Min., nur als Komplettangebot möglich.

65,- €/Behandlung
(komplett 325,-€)

Akupunktur zur Geburtsvorbereitung, empfohlen ab der 36. SSW

45,- €

Akupunktur unterstützend zur IVF, (direkt vor und nach dem Transfer)

130,- €

LABORDIAGNOSTIK

Ernährungsplan mit gesund& aktiv mit Beratung, Untersuchung/Labor 

380,- € 

Stoffwechselübersicht

Immunstatuts
Stressprofil

Schilddrüsenprofil 
Mineralstoffübersicht
Darmcheck

>> Hier können Sie die ausführlichen Profilbescheibung einsehen

 


Laborkosten können varrieren entsprechend individuell erstellter Profile 

BLUTEGELTHERAPIE

Fallaufnahme und Behandlung

Blutegeltherapie inkl. Untersuchung und Verband,
ca. 2 Std.

125,- € 

zzgl. Kosten pro Blutegel (Bsp. 4-6 Blutegel sind erforderlich bei einer Kniebehandlung)

 10,- €/Blutegel 

 

Kurzfristige Absagen / Ausfallgebühr

Bei kurzfristigen Absagen unter 24 Stunden vor dem Behandlungstermin wird wegen den damit einhergehenden organisatorischen Umständen eine übliche  Ausfallpauschale berechnet. Dies gilt auch bei Krankheit oder nicht selbst verschuldeten Gründen. Pauschales Ausfallhonorar 70,- €.

INFO: Hinweis für Selbstzahler: es besteht die Möglichkeit dass Heilpraktikerkosten als “Außergewöhnliche Belastungen” bei der Einkommensteurerklärung geltend gemacht werden.

hp-kosten-geltend-machen.pdf
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